Eine umfassende Änderung der Verträge ist fast unmöglich
Die Änderung der Verträge zwischen den EU-Mitgliedstaaten - die die Grundlage des EU-Rechts sind - würde die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten erfordern. Man kann ausschließen, dass die Regierung aller Mitgliedstaaten gleichzeitig zu dieser Meinung gelangen würden, ganz einfach, weil die politischen Mehrheiten von Land zu Land immer unterschiedlich sind.
Alleinvorschlagsrecht der EU-Kommission
Nur die nicht gewählte EU-Kommission kann neue EU-Verordnungen oder Richtlinien vorschlagen bzw. Vorschläge zur Abänderung von bestehenden Verordnungen oder Richtlinien machen. Das gewählte EU-Parlament kann lediglich die Vorschläge der EU-Kommission annehmen oder ablehnen. Ein massiver Rückbau des EU-Rechts ist von der EU-Kommission nicht zu erwarten – welche Zentral-Bürokratie würde einen Bürokratie-Abbau vorantreiben?
Die EU hat aktuell 27 Mitgliedstaaten und 24 Amtssprachen
Man kann sich vorstellen, wie ineffizient das Verhandeln in Brüssel ist, die EU-Institutionen sind eine moderne Version des Turms zu Babel. Auch das ist ein Grund warum das EU-Recht von so minderer Qualität ist.